Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Drohung mit dem Tod – Kostenersatz für Personenschutz (OGH vom 22.05.2014, 2 Ob 28/14b)

August 3rd, 2014

Sollte sich ein Kläger auf Grund von (anonymen) Drohungen per SMS gezwungen sehen, einen professionellen Personenschutz zu bestellen, so ist – je nach Schwere der Drohungen – der Anspruch auf Schadensersatz gegen den Drohenden zumindest nicht von vorhinein ausgeschlossen. Die Gewissheit, ohne Gefahr einer Beeinträchtigung der körperlichen Integrität zu leben, wird genauso vom Strafrecht geschützt, wie die tatsächliche körperliche Integrität.