Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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„Durchgang bis auf Widerruf“ (Landesgericht Klagenfurt vom 6.12.2007, 2 R 274/07g)

Februar 27th, 2008

Ein Rechtsbesitzer muss sich gegen das Anbringen einer Tafel „Durchgang bis auf Widerruf“ zur Wehr setzen, will er nicht den Rechtsbesitz verlieren. Unterlässt er es, sich gegen diese Willensäußerung des Eigentümers zur Wehr zu setzen, dann kommt ihm nur mehr die Rechtsposition eines Präkaristen zu.