Ehrverletzende Postings im Internet? – Redaktionsgeheimnis? (OGH vom 23.1.2014, 6 Ob 133/13x)
März 31st, 2014Wurde eine Person durch Postings auf einer unmoderierten Website in ihrer Ehre verletzt oder in ihrem Kredit geschädigt und begehrt sie daraufhin vom Betreiber der Website die Bekanntgabe der E-Mail Adressen der Poster, ist dieser zur Herausgabe verpflichtet. Eine Berufung auf das Redaktionsgeheimnis ist unzulässig, wenn die Postings in keinerlei Zusammenhang mit einer journalistischen Tätigkeit stehen.