Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Einzelprokura für Geschäftsführer der Komplementär GmbH (OGH vom 16.4.2009, 6 Ob 43/09f)

Juli 29th, 2009

Einem nur kollektiv vertretungsbefugten Organ einer Personen- oder Kapitalgesellschaft darf nicht Einzelprokura erteilt werden. Die Erteilung der Einzelprokura für die GmbH an einen kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer ist unzulässig, da eine solche Prokuraerteilung zu einer funktionswidrigen Doppelkompetenz führt. Damit würde die Kollektivvertretung unterlaufen werden. Eine trotzdem eingetragene Prokura ist von Amts wegen zu löschen.