Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Exekution zur Sicherstellung (OGH vom 26.08.2009, 3 Ob 145/09h)

November 26th, 2009

Will ein Gläubiger aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags Exekution zur Sicherstellung führen, dann muss er neben dem Wechselzahlungsauftrag zwingend eine Bestätigung über die Zustellung des Zahlungsauftrags vorlegen. Unterlässt er dies, dann ist der Exekutionsantrag unschlüssig und auch eine Verbesserung nicht mehr möglich.