Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Fehlerhafte Anlageberatung – Erkennbarkeit des Schadenseintritts (OGH vom 29.04.2014, 2 Ob 30/14x)

August 3rd, 2014

Beschwichtigungsversuche des Anlageberaters können die Erkennbarkeit des Schadenseintritts und damit den Beginn der Verjährungsfrist hinausschieben. Sollte der Anleger gegen den Rat des Anlageberaters handeln, dann verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist nicht. Des Weiteren ist das genaue Verhalten des Beraters zu prüfen, ob er den Anleger tatsächlich davon abgehalten hat, sein Recht geltend zu machen.