Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Feststellungsklage und WAG (OGH 28.01.2009, 1 Ob 187/08v)

April 21st, 2009

Die Individualinteressen von einzelnen Anlegern liegen im Schutzbereich des WAG, weshalb Feststellungsklagen wegen konkreter Fehlleistungen der Aufsichtsbehörden (FMA) zulässig sind. Der Anlegerschaden besteht regelmäßig in der Differenz zwischen dem tatsächlichen Vermögensstand und jenem Vermögensstand, der vorläge, wenn der Geschädigte den veranlagten Geldbetrag auf eine andere Weise veranlagt hätte.