Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Flugannullierung: Ausgleichsleistung – ungünstige Wetterbedingungen (OGH vom 03.07.2013, 7 Ob 65/13d)

August 21st, 2013

Bisher war ein Luftunternehmern gemäß Art 5 Nr 3 VO (EG) 261/2004 nicht verpflichtet Ausgleichszahlungen gemäß Art 7 VO (EG) 261/2004 zu leisten, wenn es nachweisen konnte, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und das Unternehmen die Annullierung nicht hätte verhindern können, selbst wenn es alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hätte.

Ungünstige Wetterbedingungen alleine sind lediglich indikativ. Das Luftfahrtunternehmen muss trotz der ungünstigen Wetterbedingungen darlegen, dass mit zumutbaren Maßnahmen eine Annullierung nicht zu vermeiden war. Zumutbare Maßnahmen sind zB die Benutzung eines Ersatzflughafens oder auch das Warten auf günstigere Wetterbedingungen.