Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Fremdsprachige finanztechnische Begriffe (OGH 7.11.2007)

Mai 14th, 2008

Der Anlageberater hat dem Gebot vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Beratung zu entsprechen. Die Beratung muss in einer für den Kunden verständlichen Form erfolgen, wobei auf dessen persönliche Kenntnis und Erfahrung Rücksicht zu nehmen ist. Fremdsprachige Fachausdrücke sind zu vermeiden, jedenfalls aber dem Kunden zu erklären. Der Begriff Retrozession ist jedenfalls auslegungsbedürftig.