Genehmigungen für Feuerwehrfeste (VwGH vom 23.04.2010, 2008/02/0416)
August 2nd, 2010Die freiwilligen Feuerwehren benötigen nach dem Niederösterreichischem Veranstaltungsgesetz für die Veranstaltung von Festivitäten eine Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung. Solche Feste sind nicht als Maßnahmen der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr anzusehen.

