Hinweis auf Rücktrittsrecht im Internet (OGH 20.5.2008, 4 Ob 18/08p)
August 25th, 2008Auf das Rücktrittsrecht des Verbrauchers muss auf der Homepage ausdrücklich und hinreichend hingewiesen werden. Eine e-mail mit einem Link auf eine Internetseite mit Informationen über das Rücktrittsrecht des Verbrauchers ist dafür nicht ausreichend. Hinweise auf die „Entgeltlichkeit“ dürfen sich nicht in Fließtext befinden, da ansonsten der Eindruck entsteht, es handle sich um unentgeltliche Leistungen.