Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Immobilienmakler: Provision für Verkauf über „willhaben.at“ (OGH vom 29.10.2015, 8 Ob 74/15p)

Dezember 20th, 2015

Auch wenn ein Objekt nach einem Vermittlungsauftrag verkauft wird, ist im Geschäftszweig der Immobilienmakler bereits dann von einem Verdienst auszugehen, wenn der Makler dem Käufer das Objekt gezeigt hat oder dem Verkäufer den Namen des Kaufinteressenten bekanntgegeben hat, sofern die Aktivitäten des Maklers mitursächlich für den Verkauf des Objekts waren. Die Kausalität zwischen Verkauf und Maklertätigkeit geht nicht nur auf Grund von anderen, vom Verkäufer selbst gesetzten Ursachen unter.