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Irreführung: Bezeichnung „Klinik“ für Ordination eines Augenarztes (OGH 11.08.2015, 4 Ob 134/15g)

Oktober 12th, 2015

Ein Facharzt für Augenheilkunde, der seine Ordination als „Augenklinik“ bezeichnet, verwendet die Bezeichnung „Klinik“ in irreführender Weise, wenn er nicht über eine Bewilligung als Krankenanstalt verfügt. Denn der durchschnittliche Patient verbindet mit einer „Klinik“ ein Krankenhaus oder eine Bettenstation. Darüber hinaus herrscht die weit verbreitete Ansicht, dass bei einer Klinik die stationäre Behandlung des Patienten im Gegensatz zu einer ambulanten Behandlung im Vordergrund steht.