Irreführungsverbot und Firmenbildungsrecht (OGH vom 19.02.2009, 6 Ob 242/08v)
Juni 8th, 2009Der Firma „Sun Services GmbH“ für ein Unternehmensberatungsunternehmen fehlt die Unterscheidungskraft iSd § 18 Abs 2 UGB. Die Firmenbezeichnung ist zur Irreführung geeignet, da sich kein Mensch darunter ein Unternehmensberatungsunternehmen, sondern vielmehr ein Solarium vorstellt.