Kein Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsgutes bei Mangelhaftigkeit (EuGH 17.4.2008 C-404/06)
Mai 21st, 2008Anders als der deutsche BGH und der österreichische OGH entschied der EuGH, dass die Gebrauchsgüterlinie allen nationalen Regelungen entgegensteht, die den Verkäufer, der ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen.