Keine vertragliche Haftung des Vermieters gegenüber Patienten des Mieters- Arzt (OGH vom 29.11.2012, 2 Ob 70/12 a)
April 11th, 2013Der OGH verneinte in dieser Entscheidung eine vertragliche Haftung des Vermieters gegenüber einem Patienten des Mieters, der eine Arztpraxis betreibt. Der OGH betonte, dass eine Schutzwirkung zugunsten Dritter nur bei einer mieterähnlichen Nutzung in Frage kommt. Diese ergibt sich aus einer ähnlichen Intensität wie auch Häufigkeit der Bestandsnutzung und muss bei einem einmaligen Arztbesuch verneint werden.