Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
Karlsplatz 3/6
1010 Wien
T          +43 (0) 1 890 20 12 – 0
F          +43 (0) 1 890 20 12 – 11
E           office@novakra.at
W          www.novakra.at

KÜNDIGUNG EINES FERIENCLUBVERTRAGES (OGH VOM 28.03.2017, 8 OB 97/16X)

September 3rd, 2017

Ein Ferienclubvertrag, der auf 30 Jahre befristet abgeschlossen wurde, kann nach Ablauf von 15 Jahren vom Clubmitglied gekündigt werden, auch wenn im Vertrag keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorgesehen ist. Vertragsbedingungen, die den Preis für einen einvernehmlichen Rückkauf des Vertrages regeln, können auch auf Rückzahlungsansprüche bei Kündigung nach Ablauf der Mindestbindungsfrist angewandt werden.