Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Markeneintragung von Ziffern (EuGH vom 10.3.2011, C-51/10P)

März 23rd, 2011

Ein Zeichen, welches nur aus Ziffern besteht, kann als Marke eingetragen werden, wenn die beteiligten Verkehrkreise nicht davon ausgehen, diese Ziffernangabe bezeichne typischer Weise die Menge einer Ware. Im Anlassfall wurde die Eintragung des Zeichens “1000!“ für Rätselrechte deshalb verwehrt, weil – nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise – das Zeichen “1000“ als typische Mengenangabe zu verstehen ist.