Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Mietzinsvereinbarung und verdeckte Einlagenrückgewähr (OGH vom 1.9.2010, 6 Ob 132/10w)

November 30th, 2010

Wird zwischen einer GmbH als Mieterin und einer ihrer Gesellschafter als Vermieter ein Mietvertrag mit einem unangemessen hohen Mietzins abgeschlossen, dann verstößt diese Vereinbarung gegen § 82 GmbHG (verdeckte Einlagenrückgewähr). Die Folge ist die Teilnichtigkeit der Vertragsbestimmung, die von Amts wegen wahrzunehmen ist.