Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Mitverschulden bei der Kapitalgesellschaft: Widerspruch gegen Solidarhaftung (OGH vom 01.09.2015, 6 Ob 3/15g)

November 21st, 2015

Sollte ein Organ einer Kapitalgesellschaft mehrere Mitglieder haben, von denen ein Mitglied durch sein Verhalten der Kapitalgesellschaft einen Schaden zufügt, kann dieser bei einem Schadenersatzanspruch der Gesellschaft nicht den anderen Mitgliedern ein Mitverschulden anlasten. Dies würde sonst dem Sinn der Solidarhaftung des Täters widersprechen.