Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Nachträglich begründete statutarische Aufgriffsrechte bei der GmbH: Notarielle Beurkundung ist ausreichend (OGH vom 17.12.2010 6Ob63/10y)

Februar 7th, 2011

Der Oberste Gerichtshof hat seine Rechtssprechung, nach der bei einer nachträglichen Begründung statutarischer Aufgriffsrechte ein Notariatakt erforderlich ist, geändert. Nach der neuen Rechtssprechung ist ausdrücklich die notarielle Beurkundung für diesen Akt ausreichend.