Negativentscheidungen und nationale Wettbewerbsbehörden (EuGH vom 3.5.2011, C-375/09)
Mai 13th, 2011Nationalen Wettbewerbsbehörden kommt keine Kompetenz zu, Negativentscheidungen im Hinblick auf Art 101 und Art 102 AEUV (Kartell- und Missbrauchsverbot) zu treffen. Insofern besteht ein Monopol der europäischen Kommission, der gemäß Art 10 der Verordnung Nr 1/ 2003 in Ausnahmefällen ein solches Recht zusteht. Durch „negative“ Sachentscheidungen von nationalen Wettbewerbsbehörden könnte die einheitliche Anwendung des kommunitären Wettbewerbsrechts beeinträchtigt werden.

