Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2010

August 2nd, 2010

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2010 kam es zu einer Abänderung des Begriffs “öffentliche Mittel“. Als steuerfreie öffentliche Mittel gelten nunmehr auch vergleichbare Förderungen von vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Körperschaften eines EU- oder IWR Mitgliedsstaates, von Einrichtungen der EU selbst und auch von  in- oder ausländischen ausgegliederten, aber gesetzlich eingegliederten privatrechtlich organisierten Fördereinrichtungen.

Ab 01.07.2010 gelten Änderungen bei der Gruppenbesteuerung. Ab  diesem Datum sind Beteiligungsgemeinschaften bei Unternehmensgruppen nur mehr als Gruppenträger und nicht mehr als Gruppenmitglieder zugelassen. Außerdem dürfen Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft nicht mehr gleichzeitig Gruppenmitglieder, sondern lediglich Gruppenträger einer anderen Unternehmensgruppe sein. Stiftungen sind verpflichtet, dem Finanzamt die Stiftungsurkunden in der der aktuellen Fassung vorzulegen. Sollte das nicht erfolgen, erstatten die Finanzämter Meldung an die zuständige Geldwäschemeldestelle. Überdies stellt dieses Unterlassen eine Finanzordnungswidrigkeit dar. Ab 2011 gibt es im österreichischen Steuerrecht das so genannte advance ruling. Dadurch ist es Unternehmen möglich, vom Finanzamt bzw. vom Finanzministerium verbindliche Rechtsauskünfte für eine konkrete steuerliche Problemstellung zu erhalten.

Der Verfassungsgerichtshof prüft zurzeit die Beschränkung des Verlustabzuges auf betriebliche Einkünfte. Nach der bisherigen Rechtssprechung sind Verluste aus Vermietung und Verpachtung vom Verlustvortrag ausgeschlossen. In diesem Punkt sind Änderungen zu erwarten.