Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Corporate Governance

Oktober 22nd, 2007

Corporate Governance

Der österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat fünf neue Regeln beschlossen. Die Änderungen ergeben sich durch die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie durch eine Novelle des Börsegesetzes:

Der Preis eines Pflichtangebots oder eines freiwilligen Angebots zur Kontrollerlangung gemäß Übernahmegesetz darf die höchste vom Bieter oder von einem gemeinsam mit ihm vorgehenden Rechtsträger innerhalb der letzten 12 Monate vor Anzeige des Angebots in Geld gewährte oder vereinbarte Gegenleistung für dieses Beteiligungspapier der Zielgesellschaft nicht unterschreiten.

Der Preis muss mindestens dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Börsenkurs des jeweiligen Beteiligungspapiers während der letzten 6 Monate von demjenigen Tag entsprechen, an dem die Absicht, ein Angebot abzugeben, bekannt gegeben wurde.

Die Gesellschaft erstellt den Konzernabschluss und den im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen Konzernzwischenbericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der EU übernommen wurden.

Jahresberichte sind spätestens 4 Monate, Halbjahresfinanzberichte spätestens 2 Monate nach Ende der Berichtsperiode zu veröffentlichen und müssen mindestens 5 Jahre lang öffentlich zugänglich bleiben. Erstellt die Gesellschaft Quartalsberichte für das 1. und 3. Quartal gemäß IFRS, so sind diese spätestens 60 Tage nach Ende der Berichtsperiode zu veröffentlichen. Für den Fall, dass die Gesellschaft keine Quartalsberichte gemäß IFRS erstellt, sind Zwischenmitteilungen über das 1. und 3. Quartal spätestens 6 Wochen nach Ende der Gerichtsperiode zu veröffentlichen.

Die Gesellschaft erstellt ihre Quartalsberichte nach den International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU übernommen wurden. Im Rahmen der Jahres- und Zwischenberichtserstattung erläutert der Vorstand wesentliche Änderungen oder Abweichungen sowie deren Ursachen oder Auswirkungen für das laufende bzw. folgende Geschäftsjahr sowie wesentliche Abweichungen von bisher veröffentlichten Umsatz-, Gewinn- und Strategiezielen.

Das Unternehmen etabliert über die gesetzlichen Mindesterfordernisse hinaus eine externe Kommunikation, welche insbesondere durch die Nutzung der Website der Gesellschaft Informationsbedürfnisse zeitnah und ausreichend deckt. Dabei stellt die Gesellschaft sämtliche neuen Tatsachen, die sie Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitteilt, zeitgleich allen Aktionären zur Verfügung.

Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte, Halbjahresfinanzberichte und alle anderen Zwischenberichte in deutscher und englischer Sprache, und macht diese auf der Website der Gesellschaft verfügbar. Falls der Jahresfinanzbericht einen Konzernabschluss enthält, braucht der im Jahresfinanzbericht enthaltene unternehmensrechtliche Jahresabschluss lediglich in deutscher Sprache veröffentlicht oder verfügbar gemacht werden.