Newsmeldung
Januar 7th, 2008Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber § 280a UGB.
Nach dieser Bestimmung muss bei Zweigniederlassungen von ausländischen Kapitalgesellschaften die Unterlagen der Rechnungslegung für diese ausländischen Gesellschaften in deutscher Sprache vorlegen (OGH vom 13.9.2007, 6 Ob 182/07v). Wird eine in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union eingetragene Firma gelöscht ist auch die inländische Zweigniederlassung dieses Unternehmens von der Löschung betroffen und von amts wegen die Löschung anzuordnen (OGH vom 13.9.2007, 6 Ob 146/06y). Auflösend bedingte Fruchtgenussrechte sind verbücherungsfähig (OGH vom 18.9.2007, 5 Ob 114/07m).