Fusionskontrolle
Februar 4th, 2008Zusammenschluss von Krankenanstalten unterliegt der Fusionskontrolle, BGH vom 16. Januar 2008, KVR 26/07
Der Deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, den Zusammenschluss von Krankenanstalten dem Kartellrecht zu unterstellen. Krankenhäuser sind auf einem Wettbewerbsmarkt iSd der Fusionskontrolle tätig. Das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Annahme eines Wettbewerbsmarktes nicht entgegen. Das Urteil des Deutschen Höchstgerichts wird Einfluss auf die Rechtsprechung anderer europäischer Gerichte haben.