Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
Karlsplatz 3/6
1010 Wien
T          +43 (0) 1 890 20 12 – 0
F          +43 (0) 1 890 20 12 – 11
E           office@novakra.at
W          www.novakra.at

Nutzung fremder Marken (OGH vom 16.12.2008, 17 Ob 28/08d)

Juni 8th, 2009

Zur Bestimmung und Beschreibung der eigenen Waren und Dienstleistungen kann es im Einzelfall notwendig sein, eine bekannte Marke zu verwenden. Ist es aber möglich die Bestimmung von Waren und Dienstleistungen schon allein dadurch anzugeben, dass die Marken- und Typenbezeichnungen von zB Fahrzeugen genannt werden, dann ist ein zusätzliches Zeigen und Nutzen von zB Bild- oder Wortbildmarken zur Information des Publikums nicht erforderlich. Es handelt sich insofern um eine unzulässige Verwendung einer fremden Marke und eine unlautere Rufausnützung. Achtung: Bei Verwendung fremder Marken zur Beschreibung der eigenen Waren und Dienstleistungen ist besondere Vorsicht geboten und sollte unbedingt eine Prüfung im Einzelfall erfolgen.