Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Originärer Eigentumserwerb durch Anspülung / Anschüttung (OGH 10.6.2008, 1 Ob 251/07d)

August 25th, 2008

Der Eigentümer eines Ufergrundstücks kann nicht originär Eigentum an angeschütteten Flächen erwerben, weil es sich in diesem Fall um keine Anspülung im Sinne des § 411 ABGB handelt. Auch im Fall einer Anspülung ist der originäre Eigentumserwerb durch die Spezialbestimmungen des WRG (Wasserrechtsgesetztes) eingeschränkt. Für angespülte Flächen gelten die §§ 4 und 38 WRG, welche vom so genannten öffentlichen Wassergut ausgehen, an denen kein Eigentumserwerb durch Private stattfinden kann.