Patentanwälte: Keine Vertretungsfugnis vor dem OGH (VfGH vom 9.10.2014, CG 95/2013)
Januar 9th, 2015Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis der Patentanwälte vor dem OLG und dem OGH verstoßt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Weiters liegt durch die Beschränkung auch kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit vor.