Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Pflicht zur Einsichtnahme in die Insolvenzdatei (OGH vom 17.2.2011, 2 Ob 4/11v)

März 23rd, 2011

Auch einen Kleinunternehmer trifft die Pflicht, in die Insolvenzdatei Einsicht zu nehmen, um dem Vorwurf der fahrlässigen Unkenntnis von der Konkurseröffnung zu entgehen. Gemäß § 3 Abs. 2 KO (nunmehr § 3 Abs. 2 IO) wird der Schuldner durch Zahlung einer Schuld an den Gemein- (Schuldner) nach Konkurs bzw. nunmehr Insolvenzeröffnung nicht befreit, es sei denn, dass ihm die Verfahrenseröffnung ohne sein Verschulden unbekannt war. Die Beweislast dafür trifft den Schuldner.