Pistensicherung (OGH vom 9.8.2009, 6 Ob 96/09z)
November 26th, 2009Es besteht keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten für einen von mehr als 100 m erkennbaren Beschneiungsbereich. Der Schifahrer hätte diesen Bereich leicht erkennen und umfahren können.