Privatstiftung: Prüfungspflicht des Firmenbuchgerichts und Rekurslegitimation eines abberufenen Vorstandsmitgliedes gegen Löschung (OGH vom 24.04.2011, 6 Ob 196/10k)
April 13th, 2011Abgehend von seiner bisherigen Rechtssprechung hat der OGH eine amtswegige Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts bei der Anmeldung der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung festgestellt. Diese könne sich im Wesentlichen darauf beschränken ob ein Abberufungsrund plausibel und schlüssig dargelegt wurde. Sofern ein Vorstand von einem Stifter, der selbst auch Begünstigter ist, bestellt wird, muss die Mindestfunktionsdauer 3 Jahre betragen, ein Unterschreiten ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (z.B. weil die Bestellung durch den einstweiligen Sachwalter des Stifters erfolgt). Die Rekurslegitimation gegen einen Beschluss des Firmenbuchgerichts auf Löschung eines Vorstandsmitgliedes infolge Abberufung kommt dem abberufenem wie auch jedem anderen Vorstandsmitglied einzeln zu.