Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Prozesskostensicherheitsleistung und Nicht- EU Staaten (OGH vom 19.1. 2010, 17 Ob 31/09x)

April 7th, 2010

Kläger aus Nicht- EU Staaten sind verpflichtet, eine Prozesskostensicherheitsleistung (§ 57 ZPO) zu erlegen. Art 12 EG gilt nicht für Angehörige solcher Nicht- EU Staaten. Solche Drittstaatsunternehmen können sich im Markenrechtsprozess nicht auf die Meistbegünstigungsklausel von Art 4 TRIPS- Abkommen berufen. Etwas anderes gilt in Urheberrechtsprozessen. Achtung: Änderung der Rechtssprechung