Prüfung des Konzernabschlusses einer Privatstiftung (OGH vom 16.4.2009, 6 Ob 239/08b)
Juli 29th, 2009Konzernabschluss und Konzernlagebericht einer Privatstiftung müssen zwingend vom Stiftungsprüfer geprüft und testiert werden. Eine dritte Person darf für diese Prüfungstätigkeit nicht zugezogen werden.