Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Qualifizierte Mahnung iSd § 39 VersG (OGH vom 30.3.2009, 7 Ob 24/09v)

Juli 9th, 2009

Den Versicherer trifft die Beweislast, dass dem Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung iSd § 39 VersG in Form eines Einschreibbriefs zugegangen ist. Es liegt kein allgemeiner Beweisnotstand vor, der eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen könnte. Achtung: Versicherungen sollten qualifizierte Mahnungen keinesfalls als Massensendung, sondern weiterhin eingeschrieben versenden.