Qualifizierte Mahnung iSd § 39 VersG (OGH vom 30.3.2009, 7 Ob 24/09v)
Juli 9th, 2009Den Versicherer trifft die Beweislast, dass dem Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung iSd § 39 VersG in Form eines Einschreibbriefs zugegangen ist. Es liegt kein allgemeiner Beweisnotstand vor, der eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen könnte. Achtung: Versicherungen sollten qualifizierte Mahnungen keinesfalls als Massensendung, sondern weiterhin eingeschrieben versenden.