Radrennen und Sorgfaltspflicht (LG Klagenfurt 9.5.2008, 1 R 124/08t)
Juli 4th, 2008Bei Rennveranstaltungen gelten nicht sämtliche Vorschriften der StVO, sondern ist das Verhalten der Teilnehmer eines Radrennens im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht nach dem gedachten Verhalten eines gewissenhaften und einsichtigen Radrennfahrers zu beurteilen.