Recht auf Urheberbezeichnung (OGH vom 20.04.2010, 4Ob13/10f)
August 2nd, 2010Der Urheber eines Werkes hat das höchstpersönliche Recht auf Nennung als Urheber. Dieses Recht besteht auch, wenn der Urheber nur indirekt seinem Wunsch auf Nennung Ausdruck verleiht. Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist im Urheberrecht nicht möglich.