Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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RECHTSFOLGEN EINER ABFINDUNGSERKLÄRUNG, DIE AUCH NICHT VORHERSEHBARE KÜNFTIGE UNFALLFOLGEN UMFASST (OGH VOM 28.03.2017, 2 OB 71/16D)

September 3rd, 2017

Eine Abfindungsklausel ist als sittenwidrig und daher auch ungültig zu qualifizieren, wenn sie, im konkreten Fall, zu einem “ganz krassen“ und, zu Lasten der Geschädigten, “völlig unzumutbaren“ Missverhältnis zwischen Abfindungssumme und tatsächlichem Schaden führt.