Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Rechtsmittellegitimation eines ehemaligen Stiftungsvorstandsvorsitzenden (OGH vom 14.1.2010, 6 Ob 234/09v)

April 7th, 2010

Dem ehemaligen Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes kommt im Verfahren zur Bestellung eines Sonderprüfers keine Rechtsmittellegitimation zu, wenn der Antrag auf Sonderprüfung nicht von diesem Stiftungsvorstand gestellt wurde. Der OGH verlangt für die Rechtsmittellegitimation sowohl die formelle als auch die materielle Beschwerde. Im vorliegenden Fall ist die formelle Beschwerde nicht ausreichend, da durch eine Sonderprüfung die Interessen der Privatstiftung geschützt werden sollen. Die Bestellung von Sonderprüfern greift jedoch nicht unmittelbar in die rechtlich geschützte Stellung des ehemaligen Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes ein.