Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Rechtzeitigkeit einer Entlassung bei strafbaren Handlungen des AN (OGH 16.6.2008, 8 ObA 40/08b)

September 19th, 2008

Bei einem Verdacht strafbarer Handlungen durch den Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber bei der Beurteilung der Frage, ob die Entlassung rechtzeitig ist, zuzubilligen, dass er sich eine vollständige Aufklärung des relevanten Sachverhaltes verschafft und die Entlassung auch erst nach der strafrechtlichen Verurteilung ausspricht.