Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Sachverständigenbeweis und Privatgutachten (OGH vom 12.4.2011, 17 Ob 21/10b)

Mai 26th, 2011

In einem Verfahren betreffend den durch Verbraucherumfrage ermittelten Bekanntheitsgrad einer Marke hat eine Partei ein Privatgutachten vorgelegt. Gestützt auf dieses Privatgutachten und ohne ein Sachverständigengutachten von Amts wegen einzuholen, hat das Gericht die relevanten Feststellungen getroffen. Ein solches Vorgehen ist dann unzulässig, wenn gegen das Privatgutachten substantiierte Einwende erhoben wurden. In diesem Fall ist die Aufnahme eines Sachverständigenbeweises unerlässlich.