Schenkungswiderruf und Veräußerungsverbot (OHG 18.11.2014, 5Ob 193/14i)
März 13th, 2015Bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks (§948 ABGB) ist eine Rückübertragung auch bei einem eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbot zulässig.
Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH |
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Bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks (§948 ABGB) ist eine Rückübertragung auch bei einem eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbot zulässig.