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Sorgfaltspflicht und Sprungschanze im Fun-Park (OGH vom 1.9.2010 3 Ob 89/10 z)

März 23rd, 2011

Ein Snowboardfahrer hat sich bei einem Sprung über eine Schanze in einem Fun-Park darüber zu vergewissern, ob sich Personen in der Landezone aufhalten. Dazu muss er sich auch eines Einweisers bedienen. Wenn ein Skifahrer sich grundlos länger in der Landezone aufhält, als dies für den Snowboardfahrer erkennbar ist, kommt es zu einer Schadensteilung im Verhältnis 1:2 zu Lasten des verletzten Skifahrers.