Squeeze-out und Verpfändung von Aktien (LG München I 5 Ako 2522/08)
März 11th, 2009Verpfändet der Hauptaktionär seine Aktien, dann wird dadurch sein Recht einen Squeeze-out-Beschluss zu fassen, nicht beeinträchtigt. Im Unterschied zur Wertpapierleihe kommt es bei der Verpfändung nicht zur Übertragung des Vollrechts und insbesondere nicht zur Übertragung der Mitgliedschaft in der Aktiengesellschaft.