Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Substitution auf den Überrest (OGH vom 27.2.2009, 6 Ob 136/07d)

Juni 8th, 2009

Vereinbaren der Vorerbe und der Nacherbe, die vom Erblasser angeordnete volle Nacherbschaft in eine Substitution auf den Überrest umzuwandeln, dann sind auf dieses Rechtsgeschäft die Formvorschriften des § 1278 Abs 2 ABGB (Erbschaftskauf) anzuwenden, dh eine solche Vereinbarung ist zwingend in der Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls abzuschließen.