Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Umkleidezeiten in Krankenanstalten sind Arbeitszeit (17.05.2018, OGH 9 ObA 29/18g)

Juli 23rd, 2018

Im Allgemeinen gelten Umkleidezeiten nicht als Arbeitszeit. In diesem Fall lag aber eine Anordnung des Dienstgebers vor, die Dienstkleidung ausschließlich im Krankenhaus zu wechseln. Dadurch liegt eine Intensität der Fremdbestimmung vor, die es rechtfertigt von einer Tätigkeit für den Dienstgeber zu sprechen. Damit gilt diese Umkleidezeit als Arbeitszeit.