Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Umsatzsteuerpflicht bei Grundstücksverkäufen (OGH 28.4.2008, 2 Ob 115/07m)

Juli 4th, 2008

Die Lieferung eines bebauten Grundstückes ist umsatzsteuerfrei. Der Kaufpreis unterliegt aber der Grunderwerbsteuer. Im Falle der Lieferung eines unbebauten Grundstücks und der Auftragserteilung des Käufers an den Lieferer, ein Bauwerk auf dem Grundstück zu errichten, dann ist zu unterscheiden, ob insgesamt die (steuerfreie) Lieferung eines bebauten Grundstücks vorliegt oder ob von zwei getrennten Leistungen, nämlich einer (steuerfreien) Lieferung des unbebauten Grundstücks und einer (steuerpflichtigen) Werklieferung des Gebäudes auszugehen ist. Maßgeblich für diese Differenzierung ist, wem nach dem wirklichen Gehalt und der tatsächlichen Durchführung die Bauherreneigenschaft zukommt.