Unentgeltliche Ersatzlieferung (OGH vom 10.7.2012, 4 Ob 80/12 m)
Oktober 23rd, 2012Im Fall einer unentgeltlichen Ersatzlieferung hat der Verkäufer das Recht zwischen dem Ausbau des mangelhaften Verbrauchsgutes und einem Kostenersatz für diese Maßnahmen zu wählen. (§ 932 (2) ABGB: „Austausch der Sache“)