Verbandsklage: (Un-)Zulässige AGB einer Bank (OGH 27.05.2015, 8Ob 58/14h)
Oktober 12th, 2015In einem Verbandsprozess betreffend die AGB einer Bank hat der OGH zahlreiche, aber nicht ausschließlich alle Klauseln als rechtswidrig beurteilt. Als gröblich benachteiligend iSd §879 Abs 3 ABGB erklärte der OGH zum Beispiel die Klausel, wonach die PIN vom Kunden regelmäßig, jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Monaten, selbstständig zu ändern ist, sofern der Kunde das eBanking per Internet nutzt. Diese Klausel lässt es zu, den Aufwand für die regelmäßige Erneuerung der Zugangsdaten ohne erkennbare Notwendigkeit zur Gänze auf den Kunden zu überwälzen, obwohl die technische Sicherheit in den Verantwortungsbereich des Anbieters fällt. Zudem hat der OGH festgehalten, dass im Verbandsprozess der Einwand unerheblich ist, eine für gesetzwidrig erachtete Klausel werde in der Praxis ohnedies anders gehandhabt.