Vergabe: Offenes Verfahren – Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (VwGH vom 17. 6. 2014, 2013/04/0033)
Juli 14th, 2014Beim offenen Verfahren muss die Eignung (Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) spätestens zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung vorliegen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet auf das Vorhandensein der Leistungsfähigkeit der Unternehmer zu achten, diese muss bis zur Zuschlagserteilung gegeben sein und darf auch nicht zu späteren Zeitpunkten verloren gehen. Dabei müssen die Unternehmer die Eignungskriterien, die in der Ausschreibung festgelegt wurden, einhalten.
Sollte er Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung auf eine etwaige heikle wirtschaftliche und finanzielle Situation einer Mitbieterin aufmerksam werden, ist dieser verpflichtet die Leistungsfähigkeit der Mitbieterin einer genauen Überprüfung zu unterziehen.